Hallo,
ich habe folgendes Problem:
War gerade beim Bürgerbüro um Zeugnisse und Zivildienstbescheinigungen und andere Dokumente für die Uni beglaubigen zu lassen.
Was laut Internetseite des Bürgerbüros für Schüler und Arbeitslosengeld II Empfänger gebührenfrei ist. Erstes trifft momentan auf mich zu, zweites ab Juli.
Jetzt wollen die "netten" Mitarbeiterinnen aber nur 3 Schriftstücke kostenlos beglaubigen und für jedes weitere soll ich 2,50 € zahlen. Bei der Menge an Dokumenten, komme ich aber so auf etwas über 100€, die ich definitiv nicht aufbringen kann. Finde es auch unverschämt von jemanden der kein eigenes Einkommen hat (Bafög und ALGII fallen nicht unter eigenes Einkommen) soviel Geld für ein par Stempel zu verlangen.
Das kann sich doch kein Schüler oder ALGII Empfänger leisten.
Soll ich mich jetzt nicht bewerben und arbeitslos bleiben weil ich mir die Beglaubigungsgebühr nicht leisten kann?
Es gibt doch bestimmt sowas wie einen Nachteilsausgleich oder ähnliches.
Kennt jemand von euch einen entsprechenden Gesetzestext? Ich hab keinen gefunden.
Ach ja, hatte sogar vorsichtshalber die Internetseite vom Bürgerbüro, auf der drauf stand das es umsonst ist, mitgenommen und vorgezeigt und als antwort bekommen, dass sie die Seite schließlich nicht gemacht und somit nix damit zu tun hätten.
Ich bin stinksauer.....
ich habe folgendes Problem:
War gerade beim Bürgerbüro um Zeugnisse und Zivildienstbescheinigungen und andere Dokumente für die Uni beglaubigen zu lassen.
Was laut Internetseite des Bürgerbüros für Schüler und Arbeitslosengeld II Empfänger gebührenfrei ist. Erstes trifft momentan auf mich zu, zweites ab Juli.
Jetzt wollen die "netten" Mitarbeiterinnen aber nur 3 Schriftstücke kostenlos beglaubigen und für jedes weitere soll ich 2,50 € zahlen. Bei der Menge an Dokumenten, komme ich aber so auf etwas über 100€, die ich definitiv nicht aufbringen kann. Finde es auch unverschämt von jemanden der kein eigenes Einkommen hat (Bafög und ALGII fallen nicht unter eigenes Einkommen) soviel Geld für ein par Stempel zu verlangen.
Das kann sich doch kein Schüler oder ALGII Empfänger leisten.
Soll ich mich jetzt nicht bewerben und arbeitslos bleiben weil ich mir die Beglaubigungsgebühr nicht leisten kann?
Es gibt doch bestimmt sowas wie einen Nachteilsausgleich oder ähnliches.
Kennt jemand von euch einen entsprechenden Gesetzestext? Ich hab keinen gefunden.
Ach ja, hatte sogar vorsichtshalber die Internetseite vom Bürgerbüro, auf der drauf stand das es umsonst ist, mitgenommen und vorgezeigt und als antwort bekommen, dass sie die Seite schließlich nicht gemacht und somit nix damit zu tun hätten.
Ich bin stinksauer.....